17. März 2026 · 5 Min. Lesezeit
Eigenbedarf anmelden: Ablauf, Fristen und Risiken
Viele attraktive Wohnungen auf dem Markt sind vermietet. Für Kapitalanleger ist das ein Vorteil – für Eigennutzer ein Hindernis. Denn Mieter in Deutschland haben starken Kündigungsschutz.
Was ist Eigenbedarf?
Eigenbedarf liegt vor, wenn der Eigentümer die Wohnung für sich selbst, seine Familie oder nahe Angehörige benötigt. Es ist einer der wenigen Gründe, aus denen ein Vermieter den Mietvertrag kündigen darf.
Der Ablauf in 5 Schritten
Wohnung kaufen
Kaufvertrag unterschreiben und ins Grundbuch eintragen lassen. Das dauert 2–4 Monate.
Eigenbedarfskündigung schreiben
Schriftlich, mit Begründung: Wer soll einziehen und warum. Je konkreter, desto besser.
Kündigungsfrist abwarten
Abhängig von der Mietdauer: 3, 6 oder 9 Monate (bei über 8 Jahren Mietdauer).
Mieter kann widersprechen
Bei Härtefällen (Alter, Krankheit, lange Mietdauer) kann der Mieter Widerspruch einlegen.
Einziehen
Wenn alles glatt läuft, kannst du nach 6–18 Monaten einziehen.
Kündigungsfristen
Dazu kommt: Nach dem Kauf darfst du frühestens nach 3 Jahren wegen Eigenbedarf kündigen (Sperrfrist, je nach Kommune auch länger).
Risiken und Realität
- Widerspruch: Ältere oder kranke Mieter können einen Härtefall geltend machen
- Gerichtsverfahren: Wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht, kann es Monate bis Jahre dauern
- Vorgetäuschter Eigenbedarf: Wenn du nach der Kündigung doch nicht einziehst, drohen Schadensersatzforderungen
- Kosten: Anwalts- und Gerichtskosten können sich summieren
Tipp: Vor dem Kauf prüfen
Bevor du eine vermietete Wohnung kaufst:
- Frage nach dem aktuellen Mietvertrag (befristet oder unbefristet?)
- Informiere dich über den Mieter (Alter, Mietdauer → Kündigungsfrist)
- Prüfe die Sperrfrist in deiner Kommune
- Kalkuliere 6–18 Monate Wartezeit ein
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